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SOP Hochrisiko-KI & verbotene Praktiken

GEALAN Fenster-Systeme GmbH
Stand: 15.02.2026
Version: 1.0
Status: ⚠️ Aktuell nicht gültig (Hochrisiko-KI bei GEALAN verboten)


⚠️ Wichtiger Hinweis

Diese SOP ist aktuell nicht anwendbar.

Gem. KI-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) Abschnitt 3 sind Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III EU AI Act bei GEALAN generell nicht zulässig. Dies umfasst insbesondere:

  • HR-Recruiting & Bewerbungsauswahl
  • Leistungs- & Verhaltensbeurteilung von Mitarbeitern
  • Automatisierte Entscheidungen über Beförderung, Versetzung, Kündigung
  • Profiling mit Rechtswirkung

Zweck dieser SOP: Dokumentation der rechtlichen Grundlagen und Vorbereitung für den Fall, dass Hochrisiko-KI zukünftig (nach RBV-Änderung) erlaubt werden sollte.

Für die tägliche Arbeit relevant: Siehe Merkblatt Hochrisiko-KI & verbotene Praktiken – dort findest du verständliche Erklärungen und Beispiele.


1. Zweck

Diese SOP definiert:

  1. Was verbotene Praktiken sind (EU AI Act Art. 5)
  2. Was Hochrisiko-KI ist (EU AI Act Anhang III)
  3. Warum diese Use Cases bei GEALAN nicht zulässig sind
  4. Was bei Verdachtsfällen zu tun ist

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)

Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken

Generell verboten in der EU:

  • Social Scoring (Art. 5 Abs. 1 lit. c)
    Bewertung oder Klassifizierung von Personen basierend auf ihrem Sozialverhalten, das zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt.

  • Emotion Recognition am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 lit. f)
    Erkennung von Emotionen in Beschäftigungs- oder Bildungskontexten (Ausnahme: medizinische/Sicherheitsgründe).

  • Subliminal Manipulation (Art. 5 Abs. 1 lit. a)
    Manipulation des Verhaltens durch unterschwellige Techniken außerhalb des Bewusstseins.

  • Ausnutzung von Vulnerabilitäten (Art. 5 Abs. 1 lit. b)
    Ausnutzung von Schwächen spezifischer Gruppen (Alter, Behinderung, soziale/wirtschaftliche Lage).

Konsequenz bei Verstoß: Bußgeld bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.


Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme

Hochrisiko-KI liegt vor bei:

  1. Beschäftigung & HR (Anhang III Nr. 4)

    • Rekrutierung & Personalauswahl
    • Beförderungsentscheidungen
    • Leistungs- & Verhaltensbeurteilung von Beschäftigten
    • Aufgabenzuweisung
    • Überwachung & Bewertung von Arbeitsleistung
  2. Zugang zu Bildung & Berufsausbildung (Anhang III Nr. 3)

    • Bewertung von Lernenden
    • Zulassungsentscheidungen
  3. Kreditwürdigkeit & Kreditscoring (Anhang III Nr. 5b)

    • Bonitätsprüfung
    • Kreditvergabeentscheidungen
  4. Biometrische Identifikation (Anhang III Nr. 1)

    • Gesichtserkennung
    • Fernidentifikation in öffentlich zugänglichen Räumen
  5. Kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    • Wasser-, Strom-, Gasversorgung
    • Verkehrskontrollsysteme

Konsequenz bei Verstoß: Bußgeld bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.


2.2 KI-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) bei GEALAN

Abschnitt 3: Hochrisiko-Verbot

"Hochrisiko-KI-Systeme gem. Anhang III AI Act sind bei GEALAN generell nicht zulässig."

Rationale:

  • Schutz von Mitarbeiter- & Bewerberrechten
  • Vermeidung automatisierter Diskriminierung
  • Transparenz & menschliche Entscheidungshoheit

3. Wann liegt "Hochrisiko" oder "Verbot" vor?

3.1 Verbotene Praktiken (Art. 5 AI Act)

A) Emotionserkennung am Arbeitsplatz

Was ist gemeint?
KI erkennt oder bewertet Emotionen/Stimmung/Stress von Mitarbeitenden (z.B. aus Video/Audio/Text).

Beispiel nicht zulässig:
"Tool erkennt Stress in Meetings und erstellt Team-Heatmaps."

Alternative (möglich):
"Meeting-Zusammenfassung ohne Emotionserkennung, ohne Personenbewertung."


B) Biometrisches Profiling mit sensiblen Ableitungen

Was ist gemeint?
KI leitet aus biometrischen Daten (Gesicht, Stimme, Gang) sensitive Eigenschaften ab (Gesundheit, Persönlichkeit, politische Meinung).

Beispiel nicht zulässig:
"Tool klassifiziert Mitarbeitende nach 'Gesundheitsrisiko' oder 'Persönlichkeit' aus Stimme/Video."

Alternative (möglich):
"Zutrittskontrolle ohne KI-Profiling und ohne Ableitung sensibler Eigenschaften."


C) Social Scoring / automatische Verhaltensüberwachung

Was ist gemeint?
KI überwacht Verhalten (Chat, E-Mail, Anwesenheit) und erstellt Rankings/Scores für Mitarbeitende.

Beispiel nicht zulässig:
"KI überwacht Chat-/Mail-Verhalten und markiert 'Low Performer'."

Alternative (möglich):
Keine – diese Art der Überwachung ist grundsätzlich problematisch.


3.2 Hochrisiko-KI (Anhang III AI Act)

A) Recruiting / Bewerbungen

Nicht zulässig:

  • "KI sortiert Bewerbungen vor, rankt Kandidaten, erstellt Eignungsscore."
  • "KI schlägt Top-3-Kandidaten vor (Shortlist)."
  • "KI screent CVs und lehnt automatisch ab."

Warum?
Anhang III Nr. 4 (HR-Recruiting) = Hochrisiko → bei GEALAN verboten.

Alternative (möglich):
"KI unterstützt bei Textbausteinen für Stellenanzeigen (ohne Bewerberdaten)."


B) Leistung/Verhalten von Mitarbeitenden

Nicht zulässig:

  • "KI erstellt Leistungs-Ranking aus Arbeitszeit/Tasks/Outputs."
  • "KI bewertet Teamfähigkeit aus Chat-/Meeting-Daten."
  • "KI schlägt Beförderungen/Bonuszahlungen vor."

Warum?
Profiling/Scoring kann Entscheidungen faktisch steuern → Hochrisiko.

Alternative (möglich):
Aggregierte, anonymisierte Auswertungen (ohne Personenbezug).


C) Aufgaben-/Schichtzuweisung

Nicht zulässig:

  • "KI verteilt Schichten automatisch nach Leistungsdaten."
  • "KI weist unbeliebte Aufgaben basierend auf ‚Engagement-Score' zu."

Warum?
Automatisierte Zuweisung mit Rechtswirkung → Hochrisiko.

Alternative (möglich):
KI schlägt Optionen vor, Mensch entscheidet final.


4. Prüflogik im E2E KI-Check (Schritt 2)

Schritt 2: Risk Assessment & Gate

Prüfung:

  1. Verbotene Praktiken (Art. 5)?

    • Emotionserkennung am Arbeitsplatz?
    • Biometrisches Profiling mit sensiblen Ableitungen?
    • Social Scoring / Verhaltensüberwachung?
  2. Hochrisiko (Anhang III)?

    • HR-Recruiting?
    • Leistungs-/Verhaltensbewertung?
    • Aufgaben-/Schichtzuweisung?
    • Kreditscoring?
    • Biometrische Identifikation?

Entscheidung:

PrüfergebnisRoutingBegründung
Verbotene PraktikNicht zulässigEU AI Act Art. 5 (generelles Verbot)
HochrisikoNicht zulässigRBV Abschnitt 3 (Hochrisiko-Verbot bei GEALAN)
Kein Verbot, kein HochrisikoWeiter zu Schritt 3-6Standard- oder Fast-Track-Pfad

5. Was bei Unsicherheit zu tun ist

Wenn du unsicher bist, ob ein Use Case betroffen ist:

  1. Use-Case-Steckbrief erstellen (Schritt 1)
  2. Im Steckbrief markieren: "Hochrisiko-Verdacht = Unklar"
  3. KI-Manager kontaktieren → gemeinsame Klärung mit Rechtsabteilung
  4. Im Zweifelsfall: Use Case wird gestoppt bis Klarheit besteht

Wichtig: Lieber einmal zu viel fragen als ein Verbot übersehen.


6. Redesign-Ansätze (falls Use Case betroffen)

"Nicht zulässig" bedeutet nicht "Idee tot".

Oft kann der Use Case so umgestaltet werden, dass er keine verbotene Praktik oder Hochrisiko mehr darstellt:

Beispiel 1: Meeting-Assistent

  • Ursprünglich: "KI erkennt Stress in Meetings und erstellt Team-Heatmaps."
  • Redesign: "KI erstellt Meeting-Zusammenfassung ohne Emotionserkennung, ohne Personenbewertung."

Beispiel 2: Bewerbungsmanagement

  • Ursprünglich: "KI sortiert Bewerbungen vor und rankt Kandidaten."
  • Redesign: "KI unterstützt bei Textbausteinen für Stellenanzeigen (ohne Bewerberdaten)."

Beispiel 3: Leistungsauswertung

  • Ursprünglich: "KI erstellt Leistungs-Ranking aus Arbeitszeit/Tasks."
  • Redesign: "Aggregierte, anonymisierte Auswertungen (ohne Personenbezug, nur Team-/Bereichsebene)."

7. Änderungen bei RBV-Anpassung

Falls die RBV in Zukunft Hochrisiko-KI unter strengen Auflagen erlaubt:

Diese SOP würde dann folgende Anforderungen definieren:

  1. Erweiterte Prüfungen:

    • Vertiefte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
    • Detailliertes Risikomanagementsystem
    • Technische Dokumentation (Art. 11 AI Act)
    • Konformitätsbewertung (Art. 43 AI Act)
    • ggf. Notified Body (unabhängige Prüfstelle)
  2. Transparenzpflichten:

    • Information aller Betroffenen (Bewerber, Mitarbeiter)
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
    • Recht auf menschliche Überprüfung (Art. 22 DSGVO)
  3. Betriebsrat-Einzelanlage:

    • Erweiterte Einzelanlage mit detaillierten Auflagen
    • Verhandlung & Zustimmung erforderlich
  4. Kontinuierliches Monitoring:

    • Monatliche Reviews
    • Bias-Detection & Fairness-Audits
    • Incident-Management

Aktueller Stand: Diese Anforderungen sind theoretisch, da Hochrisiko-KI bei GEALAN nicht zulässig ist.


8. Weiterführende Dokumente


9. Dokument-Freigabe

Erstellt von: KI-Manager
Geprüft von: DSB, Rechtsabteilung, Betriebsrat
Freigegeben von: Geschäftsführung
Datum: 15.02.2026
Version: 1.0
Status: ⚠️ Aktuell nicht gültig (Hochrisiko-KI bei GEALAN verboten)


Änderungshistorie:

VersionDatumÄnderung
1.015.02.2026Erstversion (dokumentiert rechtliche Grundlagen, aktuell nicht anwendbar)