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SOP Hochrisiko-KI & verbotene Praktiken

GEALAN Fenster-Systeme GmbH
Stand: 15.02.2026
Version: 1.0
Status: ⚠️ Aktuell nicht gültig (Hochrisiko-KI bei GEALAN verboten)


⚠️ Wichtiger Hinweis​

Diese SOP ist aktuell nicht anwendbar.

Gem. KI-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) Abschnitt 3 sind Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III EU AI Act bei GEALAN generell nicht zulässig. Dies umfasst insbesondere:

  • HR-Recruiting & Bewerbungsauswahl
  • Leistungs- & Verhaltensbeurteilung von Mitarbeitern
  • Automatisierte Entscheidungen über Beförderung, Versetzung, Kündigung
  • Profiling mit Rechtswirkung

Zweck dieser SOP: Dokumentation der rechtlichen Grundlagen und Vorbereitung für den Fall, dass Hochrisiko-KI zukünftig (nach RBV-Änderung) erlaubt werden sollte.

Für die tägliche Arbeit relevant: Siehe Merkblatt Hochrisiko-KI & verbotene Praktiken – dort findest du verständliche Erklärungen und Beispiele.


1. Zweck​

Diese SOP definiert:

  1. Was verbotene Praktiken sind (EU AI Act Art. 5)
  2. Was Hochrisiko-KI ist (EU AI Act Anhang III)
  3. Warum diese Use Cases bei GEALAN nicht zulässig sind
  4. Was bei Verdachtsfällen zu tun ist

2. Rechtliche Grundlagen​

2.1 EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)​

Art. 5 – Verbotene KI-Praktiken​

Generell verboten in der EU:

  • Social Scoring (Art. 5 Abs. 1 lit. c)
    Bewertung oder Klassifizierung von Personen basierend auf ihrem Sozialverhalten, das zu ungerechtfertigter Benachteiligung führt.

  • Emotion Recognition am Arbeitsplatz (Art. 5 Abs. 1 lit. f)
    Erkennung von Emotionen in Beschäftigungs- oder Bildungskontexten (Ausnahme: medizinische/Sicherheitsgründe).

  • Subliminal Manipulation (Art. 5 Abs. 1 lit. a)
    Manipulation des Verhaltens durch unterschwellige Techniken außerhalb des Bewusstseins.

  • Ausnutzung von Vulnerabilitäten (Art. 5 Abs. 1 lit. b)
    Ausnutzung von Schwächen spezifischer Gruppen (Alter, Behinderung, soziale/wirtschaftliche Lage).

Konsequenz bei Verstoß: Bußgeld bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.


Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme​

Hochrisiko-KI liegt vor bei:

  1. Beschäftigung & HR (Anhang III Nr. 4)

    • Rekrutierung & Personalauswahl
    • Beförderungsentscheidungen
    • Leistungs- & Verhaltensbeurteilung von Beschäftigten
    • Aufgabenzuweisung
    • Überwachung & Bewertung von Arbeitsleistung
  2. Zugang zu Bildung & Berufsausbildung (Anhang III Nr. 3)

    • Bewertung von Lernenden
    • Zulassungsentscheidungen
  3. Kreditwürdigkeit & Kreditscoring (Anhang III Nr. 5b)

    • Bonitätsprüfung
    • Kreditvergabeentscheidungen
  4. Biometrische Identifikation (Anhang III Nr. 1)

    • Gesichtserkennung
    • Fernidentifikation in öffentlich zugänglichen Räumen
  5. Kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2)

    • Wasser-, Strom-, Gasversorgung
    • Verkehrskontrollsysteme

Konsequenz bei Verstoß: Bußgeld bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.


2.2 KI-Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) bei GEALAN​

Abschnitt 3: Hochrisiko-Verbot

"Hochrisiko-KI-Systeme gem. Anhang III AI Act sind bei GEALAN generell nicht zulässig."

Rationale:

  • Schutz von Mitarbeiter- & Bewerberrechten
  • Vermeidung automatisierter Diskriminierung
  • Transparenz & menschliche Entscheidungshoheit

3. Wann liegt "Hochrisiko" oder "Verbot" vor?​

3.1 Verbotene Praktiken (Art. 5 AI Act)​

A) Emotionserkennung am Arbeitsplatz​

Was ist gemeint?
KI erkennt oder bewertet Emotionen/Stimmung/Stress von Mitarbeitenden (z.B. aus Video/Audio/Text).

Beispiel nicht zulässig:
"Tool erkennt Stress in Meetings und erstellt Team-Heatmaps."

Alternative (möglich):
"Meeting-Zusammenfassung ohne Emotionserkennung, ohne Personenbewertung."


B) Biometrisches Profiling mit sensiblen Ableitungen​

Was ist gemeint?
KI leitet aus biometrischen Daten (Gesicht, Stimme, Gang) sensitive Eigenschaften ab (Gesundheit, Persönlichkeit, politische Meinung).

Beispiel nicht zulässig:
"Tool klassifiziert Mitarbeitende nach 'Gesundheitsrisiko' oder 'Persönlichkeit' aus Stimme/Video."

Alternative (möglich):
"Zutrittskontrolle ohne KI-Profiling und ohne Ableitung sensibler Eigenschaften."


C) Social Scoring / automatische Verhaltensüberwachung​

Was ist gemeint?
KI überwacht Verhalten (Chat, E-Mail, Anwesenheit) und erstellt Rankings/Scores für Mitarbeitende.

Beispiel nicht zulässig:
"KI überwacht Chat-/Mail-Verhalten und markiert 'Low Performer'."

Alternative (möglich):
Keine – diese Art der Überwachung ist grundsätzlich problematisch.


3.2 Hochrisiko-KI (Anhang III AI Act)​

A) Recruiting / Bewerbungen​

Nicht zulässig:

  • "KI sortiert Bewerbungen vor, rankt Kandidaten, erstellt Eignungsscore."
  • "KI schlägt Top-3-Kandidaten vor (Shortlist)."
  • "KI screent CVs und lehnt automatisch ab."

Warum?
Anhang III Nr. 4 (HR-Recruiting) = Hochrisiko → bei GEALAN verboten.

Alternative (möglich):
"KI unterstützt bei Textbausteinen für Stellenanzeigen (ohne Bewerberdaten)."


B) Leistung/Verhalten von Mitarbeitenden​

Nicht zulässig:

  • "KI erstellt Leistungs-Ranking aus Arbeitszeit/Tasks/Outputs."
  • "KI bewertet Teamfähigkeit aus Chat-/Meeting-Daten."
  • "KI schlägt Beförderungen/Bonuszahlungen vor."

Warum?
Profiling/Scoring kann Entscheidungen faktisch steuern → Hochrisiko.

Alternative (möglich):
Aggregierte, anonymisierte Auswertungen (ohne Personenbezug).


C) Aufgaben-/Schichtzuweisung​

Nicht zulässig:

  • "KI verteilt Schichten automatisch nach Leistungsdaten."
  • "KI weist unbeliebte Aufgaben basierend auf ‚Engagement-Score' zu."

Warum?
Automatisierte Zuweisung mit Rechtswirkung → Hochrisiko.

Alternative (möglich):
KI schlägt Optionen vor, Mensch entscheidet final.


4. Prüflogik im E2E KI-Check (Schritt 2)​

Schritt 2: Risk Assessment & Gate​

Prüfung:

  1. Verbotene Praktiken (Art. 5)?

    • Emotionserkennung am Arbeitsplatz?
    • Biometrisches Profiling mit sensiblen Ableitungen?
    • Social Scoring / Verhaltensüberwachung?
  2. Hochrisiko (Anhang III)?

    • HR-Recruiting?
    • Leistungs-/Verhaltensbewertung?
    • Aufgaben-/Schichtzuweisung?
    • Kreditscoring?
    • Biometrische Identifikation?

Entscheidung:

PrüfergebnisRoutingBegründung
Verbotene Praktik❌ Nicht zulässigEU AI Act Art. 5 (generelles Verbot)
Hochrisiko❌ Nicht zulässigRBV Abschnitt 3 (Hochrisiko-Verbot bei GEALAN)
Kein Verbot, kein Hochrisiko✅ Weiter zu Schritt 3-6Standard- oder Fast-Track-Pfad

5. Was bei Unsicherheit zu tun ist​

Wenn du unsicher bist, ob ein Use Case betroffen ist:

  1. Use-Case-Steckbrief erstellen (Schritt 1)
  2. Im Steckbrief markieren: "Hochrisiko-Verdacht = Unklar"
  3. KI-Manager kontaktieren → gemeinsame Klärung mit Rechtsabteilung
  4. Im Zweifelsfall: Use Case wird gestoppt bis Klarheit besteht

Wichtig: Lieber einmal zu viel fragen als ein Verbot übersehen.


6. Redesign-Ansätze (falls Use Case betroffen)​

"Nicht zulässig" bedeutet nicht "Idee tot".

Oft kann der Use Case so umgestaltet werden, dass er keine verbotene Praktik oder Hochrisiko mehr darstellt:

Beispiel 1: Meeting-Assistent​

  • ❌ Ursprünglich: "KI erkennt Stress in Meetings und erstellt Team-Heatmaps."
  • ✅ Redesign: "KI erstellt Meeting-Zusammenfassung ohne Emotionserkennung, ohne Personenbewertung."

Beispiel 2: Bewerbungsmanagement​

  • ❌ Ursprünglich: "KI sortiert Bewerbungen vor und rankt Kandidaten."
  • ✅ Redesign: "KI unterstützt bei Textbausteinen für Stellenanzeigen (ohne Bewerberdaten)."

Beispiel 3: Leistungsauswertung​

  • ❌ Ursprünglich: "KI erstellt Leistungs-Ranking aus Arbeitszeit/Tasks."
  • ✅ Redesign: "Aggregierte, anonymisierte Auswertungen (ohne Personenbezug, nur Team-/Bereichsebene)."

7. Änderungen bei RBV-Anpassung​

Falls die RBV in Zukunft Hochrisiko-KI unter strengen Auflagen erlaubt:

Diese SOP würde dann folgende Anforderungen definieren:

  1. Erweiterte Prüfungen:

    • Vertiefte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
    • Detailliertes Risikomanagementsystem
    • Technische Dokumentation (Art. 11 AI Act)
    • Konformitätsbewertung (Art. 43 AI Act)
    • ggf. Notified Body (unabhängige Prüfstelle)
  2. Transparenzpflichten:

    • Information aller Betroffenen (Bewerber, Mitarbeiter)
    • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
    • Recht auf menschliche Überprüfung (Art. 22 DSGVO)
  3. Betriebsrat-Einzelanlage:

    • Erweiterte Einzelanlage mit detaillierten Auflagen
    • Verhandlung & Zustimmung erforderlich
  4. Kontinuierliches Monitoring:

    • Monatliche Reviews
    • Bias-Detection & Fairness-Audits
    • Incident-Management

Aktueller Stand: Diese Anforderungen sind theoretisch, da Hochrisiko-KI bei GEALAN nicht zulässig ist.


8. Weiterführende Dokumente​


9. Dokument-Freigabe​

Erstellt von: KI-Manager
Geprüft von: DSB, Rechtsabteilung, Betriebsrat
Freigegeben von: Geschäftsführung
Datum: 15.02.2026
Version: 1.0
Status: ⚠️ Aktuell nicht gültig (Hochrisiko-KI bei GEALAN verboten)


Änderungshistorie:

VersionDatumÄnderung
1.015.02.2026Erstversion (dokumentiert rechtliche Grundlagen, aktuell nicht anwendbar)